Ausgangszustandsbericht (AZB)

Rechtssicherheit bei der Betriebserweiterung

Neue Produktionsanlagen und Industriestandorte

Bei der Umnutzung einer Betriebsstätte oder dem Neubau von Anlagen für Produktion und Industrie haben der Schutz von Boden und Grundwasser einen hohen Stellenwert. Bei der Anlagengenehmigung wird daher für bestimmte Industrien ein Ausgangszustandsbericht (AZB) vom Gesetzgeber gefordert. Ein Ausgangszustandsbericht stellt eine Beweissicherung für den Zustand von Boden und Grundwasser vor der Errichtung einer neuen Anlage dar. Zudem ermöglicht der beschriebene Ausgangszustand vor der Errichtung einer Industrieanlage bei einer späteren Anlagenstilllegung einen Vergleich und eine Bewertung des Zustands von Grundwasser und Boden gemäß §5 Abs. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Im Fokus des AZB stehen somit Bodenschutz und Grundwasserschutz. Durch die Bewertung der Schutzgüter ist der Nachweis zu führen, dass durch einen Anlagenbetrieb Stoffe nicht in den Untergrund eingetragen wurden, die in Art und Umfang als schädlich für Boden und Wasser bewertet werden müssen.

Welcher Betrieb benötigt einen Ausgangszustandsbericht?

Insbesondere Betriebe aus den Bereichen Chemische Industrie, Raffinerien und Energiewirtschaft, Pharmaindustrie, Metallherstellung und Metallverarbeitung, Zellstoffindustrie, Zement- und mineralverarbeitende Industrie, Textilproduktion und Textilverarbeitung sowie Abfallbehandlung und Wertstoffverwertung benötigen bei der Erweiterung ihrer Anlagen und Produktion einen Ausgangszustandsbericht (AZB).

Sie möchten sich zum Umfang eines Ausgangszustandsberichts für Ihre zukünftige Anlagenplanung beraten lassen? - Dann sind wir Ihr leistungsstarker Partner bei der Genehmigungsplanung und bei der Überwachung während des Anlagenbetriebs.

Unsere Leistungen rund um einen Ausgangszustandsbericht

Gerne sind wir Ihr zentraler Ansprechpartner bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Wir bieten Ihnen eine fachkompetente, zielgerichtete Beratung in jedem Stadium Ihres Genehmigungsverfahrens:

  • Beratung bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Durchführung einer Erfordernisprüfung für einen Ausgangszustandsbericht auf Grundlage der CLP-Verordnung zur Beurteilung des Stoffrisikos (Vorprüfung)
  • Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB):
    • Erkundung und Bewertung der Standorthistorie und der bisherigen Nutzung
    • Konzeption und Durchführung standortspezifischer Untersuchungen
    • Zusammenführen der Ergebnisse aus Vorprüfung und Untersuchungen im AZB
  • Erstellen von Konzepten zur Überwachung des Grundwasser- und Bodenzustandes während der Betriebsphase und Anfertigung von Status-Berichten

Ihre erfolgreiche Genehmigungsplanung ist unser Anliegen. Profitieren auch Sie von unserer mehr als 18-jährigen Erfahrung in den Bereichen Erkundung und Bewertung von Grundstücken, Betriebssicherheit und Risikomanagement sowie in der Genehmigungsplanung und Behördenkommunikation.

Erfassung und Bewertung des IST-Zustandes